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Drohne hebt ab

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Drohnen: Was ist erlaubt und was nicht?

Stadt von oben

Drohnen ermöglichen außergewöhnliche Aufnahmen.

Eine Drohne ist für viele eine Spielerei, um außergewöhnliche Aufnahmen zu machen. Andere stört es jedoch gewaltig, wenn Nachbars Drohne über dem eigenen Privatgrundstück kreist.

Für ein friedliches und sicheres Miteinander ist es wichtig zu wissen, was im Umgang mit den Geräten erlaubt ist und was nicht. Wir liegen im Garten oder auf dem Balkon, genießen den sonnigen Tag und auf einmal hören wir ein Surren über uns. Zunächst glauben wir, es sei ein Bienenschwarm, der da über uns kreist. Bei einem Blick nach oben stellen wir jedoch fest: Es ist eine Drohne, die da über unserem Garten fliegt und uns auch noch filmt. Diese kleinen elektrischen Flieger boomen derzeit.

Über 300.000 Stück werden davon weltweit Monat für Monat verkauft. Und viele Menschen fühlen sich von ihnen bedroht. Für Außenstehende ist das nicht angenehm, denn wer will schon von oben beobachtet werden? Die Grenze der Privatsphäre, die man sich mittels Gartenzaun erobert hat, wird von einem kleinen Flugobjekt eliminiert. Die aufgenommenen Videos können zudem schnell ins Internet gestellt werden – und wer will schon ungefragt Videos von sich selbst im Netz sehen?

Da Drohnen eine große Errungenschaft der Menschheit sind, werden sie in Zukunft noch größeren Einzug in unserem Lebensraum erhalten, etwa um den Postboten zu ersetzen.
In Deutschland testete die Deutsche Post bereits die Paketzustellung per Drohne. Erst vor wenigen Wochen hat das Unternehmen einen Erfolg bei ihrem Paketdienst DHL verkündet: Von Jänner bis März haben Absender und Adressaten mit der Packstation SkyPort im oberbayrischen Reit im Winkl 130-mal Pakete per Drohne versendet und empfangen.

Wichtig beim Umgang mit Drohnen ist jedoch, sich an Gesetze zu halten. Was ist beim Einsatz von Drohnen aktuell erlaubt und was nicht? Immerhin ist die Drohne für die meisten Technikfans eine Spielerei und nicht als Spionageobjekt in Verwendung.

Schwimmer von oben

Dringt eine Drohne in die Privatsphäre ein, kann es zu Ärgernissen kommen.

Welcher Kategorie gehört meine Drohne an?

2014 trat eine Novelle des Luftfahrtgesetzes in Kraft, die eine Einteilung von Drohnen in mehrere Kategorien vorgibt: 1. Spielzeug, 2. Flugmodell und 3. unbemannte Luftfahrzeuge der 1. und 2. Klasse. Die meisten Geräte, die im Handel erhältlich sind, fallen in die erste oder zweite Kategorie.

Welche Bewilligungen brauche ich vor dem ersten Start?

Drohnen, die als Spielzeug durchgehen, brauchen keine Bewilligung. Darunter fallen Geräte, die nicht schwerer als 250 Gramm sind und nicht höher fliegen können als 30 Meter. Die maximale Flughöhe von sogenannten Multicoptern darf nicht mehr als 150 Meter betragen und der maximale Radius nicht mehr als 500 Meter. Alles, was darüber liegt, bedarf einer Genehmigung.
Für Flüge über besiedeltem Gebiet ist grundsätzlich eine Bewilligung der Austro Control (die österreichische Flugbehörde; Anm. d. Red.) erforderlich. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Strafe in der Höhe von bis zu 22.000 Euro rechnen. Wer seine Drohne allerdings nur auf einem Feld steigen lassen will, muss die Austro Control nicht kontaktieren.

Wann darf ich die Kamera einschalten?

Einschränkungen gibt es für Flüge mit einer Kamera, sowohl aus Gründen der Sicherheit als auch um die Privatsphäre Dritter zu wahren. Beim reinen Modellflug ist der Pilot ausschließlich damit beschäftigt, das Fluggerät zu fliegen. Wenn allerdings auch gleichzeitig Kameraaufnahmen gemacht werden, muss der Nutzer zwei Dinge gleichzeitig erledigen und das wäre in der Theorie bewilligungspflichtig. In der Praxis wird das bei Spielzeugdrohnen jedoch nicht eingefordert, weil hier das Fotografieren kaum von der Steuerung ablenkt.
Wird die Drohne als Ersatz für einen Selfiestick verwendet, wird es wohl auch keine Probleme geben. Fremde Personen dürfen allerdings nicht ohne deren Wissen gefilmt oder fotografiert werden. Klar geregelt ist im Übrigen auch die Verwendung von Fotos oder Videos, die bei Flügen mit der Drohne entstehen. Dritte dürfen darauf nicht zu sehen sein.

Eine ganz genaue Aufschlüsselung darüber, was das Drohnengesetz in Österreich sagt und warum man seinen Nachbarn nicht ausspionieren darf, gibt es auf dem A1 Blog!

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