
Mit NFTs kommen wir im digitalen Raum dem nahe, was wir in der realen Welt als Eigentum verstehen.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Rechtsansprüche gegen Kommentare, Datenschutz und zahlreiche weitere juristische Aspekte spielen im Web2 (also im aktuellen Internet) eine Rolle.
Aber wie ist das nun in der Welt des Metaverse – also im kommenden Web3 (siehe „Die Zukunft des Internets: Was Sie über das Metaverse wissen sollten“)?
Besitz und Recht
Hier geht es nicht mehr nur um die Erstellung von Texten, Bildern oder Videos. Es sollen virtuelle Gegenstände erschaffen und von den Usern gehandelt werden können. Das wirft etliche Rechtsfragen rund ums Eigentum im virtuellen Raum und im Zusammenhang mit NFTs (Non-Fungible Tokens) auf.
NFT als Besitzurkunde
NFTs sind Non-Fungible Tokens. Anders gesagt: Es sind „nicht austauschbare Marken“. Ein NFT ist ein einzigartiger, unveränderbarer Link, der dazu dient, eine bestimmte Transaktion exakt nachvollziehbar zu machen. Die Tokens funktionieren also wie eine Besitzurkunde – oder ein Echtheitszertifikat für ein bestimmtes digitales Gut.
Unikat im digitalen Raum
Jeder Gamer kennt das: Für mehr oder weniger Euro kann man seine Spielfigur mit zusätzlichen Gegenständen oder Fähigkeiten ausrüsten. Aber ist man damit auch Eigentümer dieser Items? Oder kauft man nur die Nutzungsrechte vom Hersteller des Spiels?
Mit NFTs, die auf der Blockchain basieren kommt man im digitalen Raum dem nahe, was wir in der realen Welt als Eigentum verstehen: der Schaffung eines einmaligen, nicht beliebig reproduzierbaren Vermögenswerts.
Der Name verrät es: Ein NFT ist nicht austauschbar (siehe oben). Es ist speziell. Es ist ein Unikat. Und diese digitalen Unikate zu verkaufen ermöglicht ganz neue Geschäftsmodelle.