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Das Internet vergisst nicht: stimmt das?

Einmal online, immer online? Foto: Unsplash, Daria Nepriakhina

„Das Internet vergisst nicht!“, lautet eine klassische Warnung. Doch die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich längst geändert. Umgekehrt lassen sich selbst gelöschte Internet-Inhalte oft leicht aufspüren.

„Das Internet vergisst nicht!“ Es sind mahnende Worte, die natürlich durchaus ihre Berechtigung haben. Unbedacht hingeschriebene Äußerungen, politische Statements oder peinliche Partyfotos schlummern nämlich gar nicht selten lange Zeit unbeachtet in den Tiefen der digitalen Welt. Und können dennoch in Sekundenschnelle zu einem unangenehmen oder sogar gefährlichen Bumerang aus der Vergangenheit werden. Sogar die beliebte Funktionalität von Instant-Messaging-Diensten, Fotos und andere Medien nur für ein paar Sekunden anzeigen zu lassen, bietet letztlich nur wenig Schutz. Screenshots oder das Abfotografieren mit einem anderen Gerät können selbst solche Inhalte locker in fremde Speicher befördern. Das Wichtigste vorab: Tauchen unerwünschte Inhalte wie etwa Nacktbilder irgendwann im Internet auf, so kann man diese sehr wohl löschen lassen. Weitere Infos gibt's etwa in einem Artikel von Safer Internet.

 

Google Cache erlaubt einen Blick in die Vergangenheit eines eigentlich schon gelöschten Inhalts. Foto: Unsplash, Priscilla du Preez

Zwei Seiten einer Medaille
Es gibt allerdings – auch wenn das gar nicht so viele Menschen wissen – durchaus Möglichkeiten, um bereits gelöschte Web-Inhalte doch noch anzuzeigen. Eine davon ist der so genannte Google Cache. Diese von der Suchmaschine erstellten Webseiten-Kopien sind in vielen Fällen direkt neben dem jeweiligen Suchergebnis zu finden, und zwar über den kleinen Pfeil und das Dropdown-Menü. Sie erlauben einen Blick in die Vergangenheit eines eigentlich schon gelöschten Inhalts. Und das kann manchmal sogar positiv sein. Beispielsweise dann, wenn diese Inhalte – etwa für Nachforschungen oder Beweisführungen aller Art – von Interesse sind. Die andere Seite der Medaille sind Fälle mit problematischem oder gar strafrechtlich relevantem Content. Tipp: Selbst gegen den Cache-Speicher ist ein Kraut gewachsen. Weitere Infos hier

Das Internet-Archiv

Ein noch mächtigeres Tool zum Auffinden von gelöschten Online-Inhalten ist das Internet Archive der gleichnamigen Non-Profit-Organisation mit Sitz in San Francisco. Mit Hilfe der so genannten Wayback Machine können unglaubliche 517 Milliarden Webseiten im Online-Archive gefunden und durchsucht werden. Das Besondere dabei: Meist gibt es gleich mehrere „Snapshots“, die die betreffende Website zu verschiedenen Zeitpunkten in der Vergangenheit zeigen. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Angebote, die die genannten Möglichkeiten übersichtlich zusammenführen. Was bleibt, ist das Grund-Dilemma: Die Tatsache, dass das Internet nicht (so leicht) vergisst, hat eben gleichermaßen positive wie negative Seiten. Ein Aspekt ist etwa auch die Pressefreiheit: In Deutschland hat der Bundesgerichtshof im vergangenen Sommer entschieden, dass Google nachweislich wahre Zeitungsberichte keineswegs löschen muss.

 

Das Recht auf Vergessenwerden wurde 2014 durch den EuGH etabliert. Foto: Unsplash, Sergey Zolkin

Das Recht auf Vergessenwerden

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in den letzten Jahren tatsächlich grundlegend neu geschaffen worden. Angeregt durch den österreichischen Rechtswissenschaftler Viktor Mayer-Schönberger und gestärkt durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2014 wurde das so genannte „Recht auf Vergessenwerden“ etabliert. EU-Bürger und -Bürgerinnen können seither von Suchmaschinen-Betreibern wie Google, Bing und Co verlangen, dass Inhalte, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzen, nicht mehr angezeigt werden. Wie das in der Praxis funktioniert, wird hier näher erklärt.

Was bleibt?

Eine Frage, die irgendwann wohl jeden Menschen bewegt, ist gerade im digitalen Zeitalter besonders brisant: Was bleibt einmal von mir? Die rechtzeitige Beschäftigung mit dem eigenen digitalen Vermächtnis und dessen Fortbestand ist somit sicher eine lohnenswerte Sache. Neben diversen Online-Inhalten samt der entsprechenden Passwörter gehören dazu natürlich auch digitale Datenträger. Dass auch ihre Lebensdauer durchaus begrenzt ist, wird aber gerne übersehen. Und man muss zugeben: Da und dort hat das seit Jahrtausenden bewährte Speichermedium „Papier“ seine Vorteile. Das gilt für Top-Fotos, für besondere Bücher und auch für die leider immer seltener gewordenen Liebesbriefe. Sie tragen oft auch noch nach Jahrzehnten einen bestimmten Duft oder den Abdruck einer besonderen Blume in sich. Wer würde so etwas vergessen wollen?

Alle Fotos: Unsplash. Headerbild: Avi Richards

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